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In diesem Video spreche ich von meinem Werdegang als Medienkünstler in den Jahren von 1990 - 2012

Dieses Video ist für fachlich Interessierte Video- und Medientechniker, Kameraleute und Media-Oparator, die gerne bei VISUART als freier Mitarbeiter auf Veranstaltungen tätig werden möchten.
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    AGBs von VISUART
 
  • VISUART ist eine Medienkooperative. Bei uns ist kein Raum für Konkurrenzdenken oder Wettbewerb.  Wir arbeiten gerne miteinander. Wir helfen einander.

  • Die Zusammenarbeit mit VISUART erfordert Kompetenz, Zuverlässigkeit, Transparenz, Authentizität und Vertrauen. Zudem gibt es bei der dezentral organisierten Netzwerkarbeit keinen Chef, sondern nur eigenverantwortliche Dienstleister mit gleichem Status. Wir sind alle Menschen und Entscheidungen werden im gemeinsamen Konsenz getroffen. Das letzte Wort hat immer derjenige, der für den jeweiligen Fachbereich am qualifiziertesten ist. Er trägt dann auch die Verantwortung für diesen Bereich und muss seine Entscheidungen vor allen anderen (am Projekt Beteiligten) begründen und im Zweifel auch nachvollziehbar argumentieren können. Supervision und Feedback der Gruppe gegenüber Einzelnen ist im Rahmen der Projekte erwünscht und wird im Rahmen der Unternehmenskultur auf Basis von online meetings durchgeführt. Die Supervision dient hier der Selbstreflektion, der Ursachenforschung bei Schwierigkeiten und der Verbesserung der Abläufe insgesamt. Sie hilft uns einen ehrlichen, gewaltfreien und respektvollem Umgang miteinander.zu pflegen. Weg von der Egozelle, hin zu einer Gemeinschaft von Gleichgesinnten.  

  • Deshalb sollten auch mündlich getroffene Vereinbarungen eingehalten werden! Wenn sich daran nicht gehalten wird, zerstört das Vertrauen und Vertrauen ist unsere Grundlage für kreatives und produktives Arbeiten. Es darf sich natürlich auch mal etwas ändern, aber das sollte auch rechtzeitig allen Beteilgten mitgeteilt werden. Das gilt auch für unsere Auftraggeber, die bspw. keine Darststellungen ihrer Veranstaltungen (auch wenn es sich nur um kurze Auszüge handelt) auf unserer Website abgebildet sehen wollen. Wir nehmen die beanstandenten Inhalte dann herunter und stellen ggf. die Zusammenarbeit ein. Es geht uns hier darum der Netzwerkarbeit die Übernahme von Verantwortung eines jeden Einzelnen für das Ganze eine gesunde Basis zu verleihen, indem wir gut kommunizieren und so unsere ggf. unterschiedlichen Vorstellungen in Deckung bringen..

  • Wenn bei der Vergabe von Kunden-Aufträgen an VISUART ein Volumen in Höhe von Euro 2.000,00 überschritten wird, ist die Zahlung einer A-Kontozahlung von rund 50% des zu erwartenden Gesamtvolumens erforderlich, um den Auftrag verbindlich zu bestätigen. Erst nachdem der Betrag auf dem Geschäftskonto von VISUART gut geschrieben wurde, sind wir verpflichtet die angebotenen Leistungen zu liefern.

  • A-Kontozahlungen sollten innerhalb von 6-2 Wochen vor der Veranstaltung überwiesen werden, um den Auftrag verbindlich zu bestätigen. Wird der Betrag später, also z.B. 10 Tage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn auf dem Geschäftskonto gut geschrieben, haben wir das Recht, dass Geld zurück zu überweisen und von unserem Angebot zurückzutreten. Wenn uns für etwaige Vorbereitungen, bzw. für Planungen, Reservierungen, Dienstleister Bookings, Verdienstausfallzahlungen usw. Kosten entstanden sind, können wir diese in Rechnung stellen und ggf. auch von zu spät eingetroffenen Anzahlungen abziehen.  

  • Wenn die VISUART Medienkooperative Rabatte im Rahmen der Vergabe von Postproduktions-Aufträgen gewährt, diese  dann aber aufgrund von kundenseitiger Neuüberlegungen ohne nachvollziehbaren Grund ausbleiben, können Standard-Preise für Vermietung und Dienstleistung nachberechnet werden.

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